Tierarztpraxis
Dr. Fenske

22. August 2019

Hunde und Katzen chippen erklärt

Hunde und Katzen chippen ist sinnvoll, mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Kennzeichnungspflicht bestimmter Tierarten oder beim Grenzübertritt von Ländern. Wir erklären hier wie chippen funktioniert…

 

Eine Fernsteuerung für Tiere?

Wäre vielleicht ganz schön aber vorab gesagt, fernsteuern können wir die Tiere, die wir mit einem Transponder „chippen“ nicht.

Eine GPS-Ortung ist bisher nicht möglich und damit auch keine automatische „Nach Hause“ Funktion.

 

Der Tiertransponder

Ein Tiertransponder zur Kennzeichnung von Heimtieren, auch RFID-Mikrochip oder Tag genannt, ist ein etwa reiskorngroßer, in einer Bioglasmembran eingebetteter Mikrochip, der, mit einem entsprechenden elektronischen Lesegerät ausgelesen werden kann. Er kennzeichnet ein Tier fälschungssicher. Der Chip wird bei dem zu kennzeichnenden Tier in der Regel auf der linken Halsseite unter die Haut implantiert.

Hunde und Katzen chippen Transponder (Mikrochip) mit Applikator
Transponder (Mikrochip) mit Applikator

Der Applikator sieht aus wie eine Spritze mit dicker Kanüle. In der Kanüle steckt der Transporter. Die Haut wird an der Stelle der Implantation desinfiziert, um keine Keime einzubringen. Wir durchstechen dann die Haut und beim Niederdrücken des Kolbens bringen wir den kleinen Mikrochip ein. Mit dem Lesegerät kontrollieren wir anschließend den Sitz und die korrekte Funktion.

Desinfektion vor Mikrochipimplantation
Desinfektion der Haut

In der Regel merken die Tiere maximal den Einstich. Da aber keine Flüssigkeit oder reizendes Material eingebracht wird, ist die Reaktion zumeist geringer als bei einer herkömmlichen Injektion. Der Transponder überträgt die gespeicherten Daten passiv, also nur, wenn dies durch das Lesegerät ausgelöst wird – den Rest der Zeit liegt er emissionsfrei in der Haut.

 

Was kann der Chip?

Daten auf dem Chip

Auf dem Chip ist ein 15stelliger Nummerncode gespeichert – jedoch keine Angaben zu Tier oder Besitzer! Die nach ISO Norm 11784 zugelassenen Codes beinhalten meist eine Länderkennung (die ersten drei Ziffern), eine Herstellerkennung sowie eine laufende Nummer. Jeder Code ist einmalig.

Nummerncode Mikrochip
Nummerncode eines Mikrochips

Fälschungssicher

Der Chip und der darauf gespeicherte Zifferncode weist fälschungssicher nach, ob es sich bei dem Tier um das in einem Dokument, beispielsweise in dem Impfpass genannte Tier handelt. Dies ist im Besonderen beim Grenzübertritt wichtig.

Auch bei einem Fundtier, ob gesund, verletzt oder schlimmstenfalls tot aufgefunden, lässt es die Möglichkeit zu, den Besitzer zu ermitteln – gesetzt den Fall, Tier und Besitzer sind mit den aktuellen Daten in einem Haustierregister gemeldet.

Wo kann ich mein Tier registrieren?

Das sicher bekannteste Haustierregister ist Tasso. Eine Anmeldung ist online möglich unter https://www.tasso.net

Die Registrierung ist kostenlos. In der Regel übernehmen wir beim Chippen auch die Anmeldung für unsere Kunden.

Auch der Deutsche Tierschutzbund bietet unter https://www.findefix.com eine kostenlose Registrierung an.

Der Chip - Größenvergleich zu 2 Cent
Der Chip – Größenvergleich zu 2 Cent

Gesetzliche Regelungen zum Hunde und Katzen Chippen

Es gibt keine bundeseinheitliche Kennzeichnungspflicht für Haus- und Heimtiere!

Hamburg

In Hamburg gilt seit dem 01. Januar 2007 generell eine Pflicht zur Tierkennzeichnung per Mikrochip für Hunde, die älter als drei Monate sind, in Verbindung mit der Meldepflicht bei der Behörde (https://www.hamburg.de/hundegesetz).

Schleswig Holstein

Auch Schleswig-Holstein schreibt in seiner seit 01. Januar 2016 gültigen Fassung des Gesetzes über das Halten von Hunden eine Kennzeichnung per Mikrochip für Hunde vor, die älter als drei Monate sind (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html).

In- und Ausland

Beim Grenzübertritt auch innerhalb der EU ist für Hunde, Katzen und Frettchen der Mikrochip in Verbindung mit einer gültigen Impfung gegen Tollwut und einem ordnungsgemäß ausgefüllten und ausgestellten Ausweis (blauer EU-Heimtierausweis) unbedingt erforderlich. Es sei denn, die Tiere sind durch eine deutlich lesbare Tätowierung, die vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen wurde, eindeutig gekennzeichnet.

 

 

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