Tierarztpraxis
Dr. Fenske

21. Februar 2020

Änderungen Tierärztlicher Notdienst

Gravierende gesetzliche Änderungen Tierärztlicher Notdienst, ist zur Zeit die Schlagzeile in der Branche. Am 14.02.2020 sind Neuerungen in der Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten, die Tierbesitzer wissen sollten.
Wir fassen im heutigen Blog das Wesentliche zusammen und erläutern das Thema aus der Perspektive einer Tierarztpraxis.

 

Das Wichtigste zuerst

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt gesetzlich, was wir Tierärzte für unsere Leistungen berechnen dürfen. Demzufolge dürfen Tierärzte nicht unterhalb des einfachen und nicht oberhalb des dreifachen Gebührensatzes berechnen.
Dies sorgt zum einen für Transparenz und soll zum anderen Dumpingpreise und Abzocke verhindern.

Neu:

1) Bei der Inanspruchnahme des Notdienstes, wird eine pauschale Notdienstgebühr von 50€ (59,50 incl. MwSt.-Stand 21.02.2020) fällig. Egal, ob es sich um eine harmlose Erkältung oder einen hochkomplizierten Notfall-Kaiserschnitt handelt.

2) Im Notdienst muss ab jetzt mindestens der zweifache Gebührensatz abgerechnet werden. Es darf – je nach Aufwand- der bis zu vierfache Gebührensatz in Rechnung gestellt werden (früher galt maximal der dreifache Satz).

Diese Zeiten gelten als Notdienstzeit:

  • täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
  • von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)

Ausnahmen: Praxen, die innerhalb dieser Zeiten reguläre Sprechstunde anbieten, so wie bei uns am Donnerstagabend von 18-19 Uhr und Samstag von 9-12 Uhr, rechnen ohne Notdienstpauschale ganz normal ab.

 

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Hohes Fieber ist ein Notfall

Änderungen Tierärztlicher Notdienst – Warum?

In den letzten Jahren wurde es in Deutschland immer schwieriger einen flächendeckenden Notdienst im tiermedizinischen Bereich aufrecht zu erhalten.
Viele Kliniken haben schon ihre Klinikzulassung abgegeben, weil sie es sich nicht mehr leisten können oder wollen, 24 Stunden und 7 Tage die Woche bereit zu stehen, um mehr oder weniger akute Notfälle zu versorgen. Letztendlich haben mehrere Veränderungen diesen Zustand herbeigeführt.

1) Das Arbeitsschutzgesetz und die Mindestlohnregelung

In Kliniken arbeiten größtenteils angestellte Tierärzte. Diese sind für ihre Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten dementsprechend zu entlohnen oder durch einen Freizeitausgleich zu entschädigen.

Bei mir war es damals noch so, dass man als Anfangsassi das letzte Glied in der Kette war. Den Satz „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ könnte man gut als Mantra über diese Zeit setzen. (Aber war man denn nach 6 Jahren Studium und mit Doktortitel tatsächlich noch ein Lehrling?! 🤔🙄)

Man war froh einen Platz in einer Praxis/Klinik gefunden zu haben, wo man viel Lernen konnte. Arbeitszeiten und Bezahlung waren dabei eher nebensächlich. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, auch nur eine Überstunde aufzuschreiben.

„Selbst schuld und schön blöd“ könnte man da sagen, aber das war damals eben so.

2) Work-Life-Balance

Es hat ein Umdenken bei den Studienabsolventen und Anfangsassistenten stattgefunden. Heute sind die jungen Tierärzte selbstbewusster. Sie achten auf vernünftige Arbeitszeiten und angemessene Bezahlung, die Work-Life-Balance steht im Vordergrund. Sie können es sich leisten, denn Deutschland hat in diesem Bereich einen Fachkräftemangel.

Diese Situation führt dazu, dass ein Praxis- oder Klinikinhaber sich mit dem spitzen Bleistift hinsetzt und erstmal rechnen muss, ob er sich einen Notdienst leisten kann.
Denn es muss mindestens 1 Tierarzt und 1 tiermedizinische Fachangestellte für 14 Stunden bereitstehen und entsprechend bezahlt werden. Bisher war das für Viele ein Minusgeschäft.

So ist die gesetzliche Änderung Tierärztlicher Notdienst mit Einführung einer Notdienstpauschale, und die Möglichkeit zur Abrechnung des vierfachen Satzes, für viele Tierarztpraxen eine wirtschaftliche Notwendigkeit gewesen.

 

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Notdienst kostet mehr Geld

Und was ist mit de Kohlen?

Nun könnte man als Tierhalter fragen: „Was ist denn, wenn mein Tier schwer krank ist, und ich mir den Notdienst nicht leisten kann?!“

Es gibt hierzu eine ehrliche Antwort: Wer sich die Versorgung eines Tieres nicht leisten kann, kann sich kein Tier halten. Wir wissen das dies keine schöne Antwort ist, es schafft aber Bewusstsein für finanzielle Verantwortung.
Häufig wird für die Finanzierung des Tieres der Tierarzt unter Druck gesetzt und die Tierarztpraxis als soziale Einrichtung interpretiert.

Wir wissen das Tiere für Menschen wichtig sind, deshalb haben wir ja auch welche. Um also das Hobby finanziell abzusichern, raten wir jedem Tierbesitzer, eine Tier-Krankenversicherung abzuschließen. Die Qualität und die immer besser werdenden Möglichkeiten der tiermedizinischen Versorgung, werden Preise stetig steigen lassen. Eine chirurgische Versorgung einer Magendrehung im Notdienst wird mittelfristig mehrere Tausend Euro kosten, und ist damit für einen Otto-Normal-Verdiener schwer mal eben bezahlbar.

Abschreckung

Ein weiterer Nebeneffekt der gesetzlich erhöhten Notdienstkosten soll der Abschreckungseffekt sein.
Nicht nur in unseren Krankenhäusern platzen die Notaufnahmen wegen Lappalien aus allen Nähten. Auch die Tierkliniken werden nachts und am Wochenende überschwemmt mit einfachen Durchfällen und Erkältungen, die seit mehreren Tagen bestehen.

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Ist es wirklich ein Notfall?

Verbrauchertipps

  • Überlegen sie, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt.
  • Nutzen Sie reguläre Sprechzeiten nach Terminvereinbarung.
  • Sollte ein Notfall vorliegen, bieten wir statt des regulären Notdienstes, eine dreistündige Samstagssprechstunde (in der normale Preise gelten) an.
  • Merkblatt Notdienst.pdf

Seit 2019 sind wir – wie alle anderen Tierarztpraxen in Hamburg – durch die Tierärztekammer zwangsverpflichtet worden, an drei Nächten im Jahr am Hamburger Notdienst teilzunehmen.
Die Anzahl der freiwillig teilnehmenden Praxen war wegen der Unattraktivität des Notdienstes so stark gesunken, dass der Kammer keine andere Möglichkeit blieb.
In dieser Zeit werden Notfälle nach den neuen Vorgaben behandelt und abgerechnet.

 

 

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